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Demokratie heißt mitmachen – Wahlhelfer*innen sind für die Durchführung von Wahlen unverzichtbar. Am 9. Juni 2024 findet die Wahl zum 10. Europäischen Parlament statt. Nur mit Ihrer tatkräftigen Hilfe am Wahltag können wir sie erfolgreich durchführen. Für dieses Wahlereignis benötigen wir rund 8.500 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen.

Zur Europawahl 2024 haben wir für Sie einige Neuerungen eingeführt:

  • Erhöhung der Erfrischungsgelder
  • Anmeldung als stellvertretende Schriftführung möglich
  • Digitale Ernennungsurkunde per E-Mail
  • Digitaler Leitfaden zum Download

Sie wollen bei diesem Ehrenamt mithelfen? Der bequemste Weg für Sie ist die Online-Bewerbung. Dort leiten wir Sie Schritt für Schritt durch die Anmeldung.

Hier online anmelden

Telefonisch unter: 0221 / 221-34333

Mehr zur Online-Anmeldung

Nutzen Sie das Bemerkungsfeld bei Ihrer Online-Bewerbung bitte für folgende Angaben:

  • Wenn Sie jemanden werben, tragen Sie bitte Ihre Werbekennung aus dem Ehemaligenanschreiben sowie den Namen der geworbenen Person ein.
  • Wenn Sie geworben werden, geben Sie bitte den Namen der werbenden Person ein.
  • Wenn Sie im Team mit anderen Wahlhelfer*innen eingesetzt werden möchten, geben Sie bitte die Namen an.
  • Wenn Sie sich als Teil einer Schulklasse oder Vereinsgruppe anmelden möchten, geben Sie bitte den Namen der Schule beziehungsweise des Vereines an.

Wer kann Wahlhelfer*in werden?

Um Wahlhelfer*in werden zu können, müssen Sie:

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sein
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (unter 18 Jahre mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten)
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • nicht nach § 6a Europawahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sein
Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz § 6a Ausschluss vom Wahlrecht

Was bekomme ich für das Ehrenamt?

Für Ihre Mithilfe erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von:

  • 80 Euro für Wahlvorsteher*innen und Schriftführer*innen
  • 70 Euro für stellvertretende Schriftführer*innen
  • 60 Euro für Beisitzer*innen

Für die Teilnahme am verpflichtenden Workshop für Schriftführer*innen, stellvertretende Schriftführer*innen und Wahlvorsteher*innen erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von:

  • 50 Euro für die Teilnahme an einem Präsenz-Workshop
  • 40 Euro für die Teilnahme an einem Online-Workshop

Voraussetzung für die Auszahlung des Erfrischungsgelds und der Aufwandsentschädigung ist Ihr Einsatz als Wahlhelfer*in am Wahltag. Das Erfrischungsgeld sowie etwaige Aufwandsentschädigungen überweisen wir Ihnen nach Ihrem Einsatz zur Europawahl und abschließender Prüfung der Niederschriften auf Ihr Bankkonto. Sie können keine weiteren Ansprüche wie Verpflegungs-, Fahrt- oder Übernachtungskosten geltend machen.

Ihr Einsatzort

Sie können in einem Urnenwahlbezirk oder in einem Briefwahlbezirk eingesetzt werden. 

Im Wahlraum

Ihr Einsatzort bei der Urnenwahl ist ein Wahlraum im Stadtgebiet. Bei einer Mithilfe im Wahlraum sind Sie am Wahltag von 7:30 Uhr bis nach Abschluss der Auszählung im Einsatz. Soweit möglich, versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen und Sie zum Beispiel wohnortnah einzusetzen. Wir freuen uns über Wahlhelfer*innen, die nicht ortsgebunden sind und auch in weiter entfernten Wahlräumen eingesetzt werden können.

Im Briefwahlzentrum

Aufgrund der zunehmenden Nutzung der Briefwahl suchen wir zahlreiche Freiwillige für deren Auszählung. Das Briefwahlzentrum befindet sich aller Voraussicht nach wieder in den Messehallen in Deutz. Hier beginnt Ihr Einsatz um die Mittagszeit und endet nach erfolgreichem Abschluss der Auszählung.

Ihre Aufgaben

Sie wollen mithelfen, wissen aber nicht, was auf Sie zukommt? Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Funktionen und Aufgaben als Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in, stellvertretende*r Schriftführer*in oder Beisitzer*in:

Wahlhelfer*innen-Aufgaben im Überblick

Schulungstermine und Fragestunden

Selbstverständlich möchten wir Sie optimal auf Ihren Einsatz und Ihre Aufgaben am Wahltag vorbereiten. Hierzu erhalten Sie einen Leitfaden. Außerdem bieten wir in den Wochen vor dem Wahltag unterschiedliche Schulungen an.

Für Ihren Einsatz als Schriftführer*in, deren*dessen Stellvertretung oder als Wahlvorsteher*in setzen wir die Teilnahme an einem etwa zweieinhalbstündigen Workshop voraus. Für die Teilnahme erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Beisitzer*innen laden wir zu freiwilligen, etwa eineinhalbstündigen Informationsveranstaltungen ein. Zusätzlich bieten wir in den Wochen vor der Wahl offene Online-Fragestunden an.

Die Termine und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier:

Workshops für Schriftführer*innen, deren Stellvertretung und Wahlvorsteher*innen Informationsveranstaltungen für Beisitzer*innen Online-Fragestunde für Wahlhelfer*innen

Schulungsmaterial

Leitfaden

Der Leitfaden beinhaltet alle wichtigen Informationen zu Ihren Aufgaben sowie zum Ablauf am Wahltag. Daher empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Leitfadens ausdrücklich. Die Leitfäden für die Urnen- und Briefwahl stellen wir Ihnen hier zum Download bereit.

Leitfaden Europawahl 2024 – Urnenwahl
PDF, 2206 kb
Leitfaden Europawahl 2024 – Briefwahl
PDF, 2225 kb

Niederschrift

Sie möchten wissen, wie die Niederschrift aufgebaut ist? In Kürze werden wir Ihnen an dieser Stelle eine Vorlage der Niederschrift zur Verfügung stellen. 

Schulungsvideos

Die folgenden kurzen Videos geben einen allgemeinen Überblick über die Abläufe und Aufgaben im Wahlraum und im Briefwahlzentrum für Wähler*innen und Wahlhelfer*innen. Einzelne Abläufe werden bei der konkreten Arbeit leicht abweichen. Die Details erlernen Sie in der Schulung und in den bereitgestellten Unterlagen. Wir danken der Landeshauptstadt München für die Bereitstellung der Informationsvideos.

Wie läuft die Urnenwahl im Wahlraum ab?

Kann ich mit meinen Briefwahlunterlagen in einem Wahlraum wählen gehen? 

Wie funktioniert die Zulassung der Wahlbriefe?

Darüber hinaus können Sie das Wahl-Lexikon der Bundeswahlleiterin nutzen, in dem viele Begrifflichkeiten erklärt werden:

Zum Wahl-Lexikon

Werbeprämie

Für das Anwerben einer Person als neue*r Wahlhelfer*in erhalten Sie eine Prämie in Höhe von 30 Euro, wenn Sie: 

  • bei mindestens einer Wahl als Wahlhelfer*in unterstützt haben
  • eine weitere Person, die noch nie Wahlhelfer*in war, zum Mitmachen bei der Europawahl 2024 motivieren
  • auch selbst wieder mitmachen

Die Werbeprämie zahlen wir für nur eine Anwerbung aus, das heißt nicht für mehrere angeworbene Personen. Allen ehemaligen Wahlhelfer*innen, die der Speicherung ihrer Daten für zukünftige Wahlereignisse zugestimmt haben, haben wir ein Anschreiben mit weiteren Informationen zugesandt. Dieses Anschreiben beinhaltet Ihre individuelle Werbekennung und ist die Voraussetzung für den Erhalt der Prämie.

Extra-Prämie für Vereine und Schulklassen

Wenn Sie als Gruppe von Schüler*innen oder eines Vereins bei der Wahl unterstützen, erhalten Sie zusätzlich zum Erfrischungsgeld eine Prämie in Höhe von 10 Euro pro Person. Diese Prämie zahlen wir gesammelt auf das Konto der Schule oder Klasse beziehungsweise des Vereins aus. Bitte füllen Sie unser Online-Formular aus, damit wir Ihre Gruppe zuordnen und die Prämie ausbezahlen können.

Gruppe melden

Darüber hinaus gelten die folgenden Voraussetzungen zur Teilnahme als Gruppe:

  • Mindestens fünf Personen
  • Jedes Gruppenmitglied hat sich über das Online-Portal als Wahlhelfer*in angemeldet
  • Bei der Anmeldung haben Sie im Bemerkungsfeld den Namen des Vereins beziehungsweise der Schule angegeben
  • Bei Vereinen: Eintrag ins Vereinsregister, also der Status "eingetragener Verein" (e. V.)

Bitte beachten Sie: Die Anmeldung als Gruppe ersetzt nicht die Anmeldung der einzelnen Wahlhelfer*innen über unser oben verlinktes Online-Portal.

Sie haben Fragen?

Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter der Telefonnummer 0221 / 221-34333 an oder nutzen das Kontaktformular.

Kontaktformular des Wahlamts Allgemeine Kontaktdaten des Wahlamts