Wir brauchen circa 6.600 Freiwillige
in Köln. Vielleicht auch Sie?
Als Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferin können Personen berufen werden,
die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Deutsche und Staatsangehörige der übrigen Mitglieder
der Europäischen Union,
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine
Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich
aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.